Covid-Impfung: Strafen der über 50-jährigen auf Juni 2023 verschoben

06.12.2022

Im Senat wurde der Änderungsantrag der Lega zugunsten der Verlängerung angenommen. Die 100 Euro Strafe für die über 50-Jährigen, welche sich nicht haben Impfen lassen, werden seit Anfang Dezember 2022 verschickt, müssen aber nur aufbewahrt werden und sind - ohne das Einspruch eingelegt werden muß! - NICHT ZU BEZAHLEN!!!

  • Das Team von C.Li.Va. Toscana erklärt:

    "Wir wissen, dass das Bußgeld in Höhe von 100 € (nicht der Bescheid über die Einleitung des Verfahrens, sondern das eigentliche Bußgeld) in diesen Tagen kommt. Die Geldbuße wird bis Juni eingefroren (und dann endgültig aufgehoben). Die Geldbuße MUSS NICHT gezahlt werden (ohne dass ein Rechtsbehelf eingelegt werden muss!), da sie auf legislativer Ebene aufgehoben wird.

    HINWEIS: Der Änderungsantrag zum Einfrieren von Geldbußen ist vorerst nur im Ausschuss angenommen worden, er muss in ein Gesetz umgewandelt werden, damit er offiziell wird, es wird also noch einige Tage dauern. Die Ausrichtung der Mehrheit ist jedoch sehr klar, so dass es nur eine Frage der (kurzen) Zeit ist.”

  • Infos von Renate Holzeisen

Bis heute habe ich Ihnen keine Anweisungen zur Anfechtung der Geldbuße (Lastschrift) in Höhe von 100 Euro gegeben (der Versand in bestimmten Teilen Italiens hat vor etwa 2 Wochen begonnen), weil ich sowohl auf die (noch nicht hinterlegte) Begründung der Entscheidung(en) des Verfassungsgerichts als auch vor allem auf das erhoffte (und versprochene) Eingreifen der politischen Mehrheit zur Lösung dieses Problems, das fast 2 Millionen Bürger betrifft, gewartet habe.

Es scheint, dass diese Intervention gestern im Parlamentsausschuss begonnen hat, aber noch das gesamte Abstimmungsverfahren durchlaufen muss, was theoretisch eine Frage von kurzer Zeit sein sollte.

Nun gilt es, den Text sorgfältig auszuwerten, um festzustellen, ob das Problem auch für die Bürgerinnen und Bürger politisch gelöst ist, die bereits Bußgelder erhalten haben oder in diesen Tagen bis zur angekündigten Einstellung der Inkassotätigkeit noch erhalten werden. Daher rate ich denjenigen, die bereits einen Bußgeldbescheid (nicht zu verwechseln mit der Mitteilung über die bloße Einleitung eines Sanktionsverfahrens!) erhalten haben, abzuwarten, bis ich (in Kürze) in der Lage bin, eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Und natürlich: NICHT ZAHLEN!

Auch Gesundheitsminister Orazio Schillaci hat in den letzten Tagen erklärt, dass die Strafe "mehr Kosten als Nutzen" verursachen würden…